Vorsorgevollmacht/Erwachsenenvertretung
In Österreich ermöglicht eine Vorsorgevollmacht einer Person, die eigenen Angelegenheiten auch dann zu regeln, wenn sie selbst dazu nicht mehr in der Lage ist.
Diese Vollmacht muss höchstpersönlich und schriftlich vor einem Notar errichtet werden, um gültig zu sein. Sie umfasst Entscheidungen über Gesundheitsfragen, Vermögensangelegenheiten und persönliche Belange.
Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es dem Bevollmächtigten, im Namen des Vollmachtgebers zu handeln und dessen Interessen zu vertreten, selbst wenn dieser aufgrund von Krankheit oder Unfall handlungsunfähig geworden ist. Sie ist ein wichtiger Bestandteil der persönlichen Vorsorgeplanung und dient dazu, im Ernstfall die eigenen Wünsche und Bedürfnisse zu wahren.
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Um einen Termin zu vereinbaren, können Sie uns – während der Öffnungszeiten – gerne anrufen. Eine E-Mail können Sie uns natürlich jederzeit schicken.