Vererben & Erben

Zu unseren Kernaufgaben gehören die Durchführung von Verlassenschaftsabhandlungen. Wir führen diese im Auftrag des jeweils örtlich zuständigen Bezirksgerichtes als amtlicher Gerichtskommissär durch. Im Auftrag von Erben tun wir dies als Erbenmachthaber.

Letztwillige Verfügungen, die durch uns erstellt werden, sichern die Erfüllung der Formvorschriften und sollen Streitigkeiten nach dem Tod vermeiden. Um diese erbrechtlichen Ansprüche zu regeln, bieten wir Ihnen die Errichtung von Testamenten, Vermächtnissen, Erbverträgen sowie notariellen Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen etc. an.

  • Sie wollen ein Testament errichten?
  • Eine liebe Angehörige ist verstorben und Sie sind Erbin?
  • Kurz: Sie haben ein Anliegen zum Erbrecht?

Um einen Termin zu vereinbaren, können Sie uns – während der Öffnungszeiten – gerne anrufen. Eine E-Mail können Sie uns natürlich jederzeit schicken.

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