Vererben & Erben

Zu unseren Kernaufgaben gehören die Durchführung von Verlassenschaftsabhandlungen. Wir führen diese im Auftrag des jeweils örtlich zuständigen Bezirksgerichtes als amtlicher Gerichtskommissär durch. Im Auftrag von Erben tun wir das als Erbenmachthaber.

Letztwillige Verfügungen, die zu Lebzeiten unter unserer Anleitung erstellt werden, vermeiden Streitigkeiten nach dem Tod. Um diese erbrechtlichen Ansprüche zu regeln, bieten wir Ihnen die Errichtung von Testamenten, Vermächtnissen, Erbverträgen sowie notariellen Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen an.

  • Sie wollen ein Testament errichten?
  • Eine liebe Angehörige ist verstorben und Sie sind Erbin?
  • Kurz: Sie haben ein Anliegen zum Erbrecht?

Um einen Termin zu vereinbaren, können Sie uns – während der Öffnungszeiten – gerne anrufen. Eine E-Mail können Sie uns natürlich jederzeit schicken.

Partner: