Was macht der Notar

Der Notar ist ein kompetenter Berater und Helfer in vielen Rechtsfragen. Er kann Verträge nicht nur beglaubigen, er setzt sie auch selbst auf. Er ist im Familienrecht ebenso zu Hause wie im Steuerrecht, im Gesellschaftsrecht oder im Erbrecht.

Der Notar steht nicht für oder gegen eine Partei, sondern immer für das Recht. Er verhilft den Beteiligten zu ihrem Recht, verhindert Streit und vermittelt dort, wo mit Kompromissen mehr zu erreichen ist als mit einem Gerichtsurteil. Deshalb sind dem Notar hoheitliche Aufgaben übertragen, die sonst z.B. nur den Gerichten vorbehalten sind. 

 

Dr. Birgit Wibihail

Dr. Birgit Wibihail

Juristin

"Vertrauen durch Kompetenz"

Mag. Leopold Dirnegger

Mag. Leopold Dirnegger

Öffentlicher Notar

"Für ein Recht außer Streit"

Mag. Maximilian Schedai, MBL

Mag. Maximilian Schedai, MBL

Notarsubstitut

"Weil es Ihr gutes Recht ist"